Was passiert mit den Hunden der Eheleute nach deren Scheidung ?
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat am 07.12.2016 zum Aktenzeichen 10 UF 1429/16 entschieden, dass Hunde im Rahmen der Hausratsverteilung nach Billigkeitsgesichtspunkten und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung, dass Tiere keine Sachen sind, einem Ehegatten zuzuweisen sind.
Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute, welche in ihrem gemeinsamen Hausstand zuletzt sechs Hunde hielten. Diese Hunde holte die Ehefrau kurz nach ihrem Auszug aus dem ehelichen Anwesen zu sich und kümmerte sich in der Folgezeit um sie; zwei der Hunde verstarben zeitnah nach dem Auszug. Der Ehemann beantragte beim Amtsgericht im Rahmen des dort wegen der Hausratsteilung geführten Verfahrens die Herausgabe von zwei Hunden und deren Zuweisung als Haushaltsgegenstand an ihn. Das Amtsgericht lehnte diesen Antrag ab und entschied, dass alle Hunde bei der Ehefrau verbleiben sollten. Gegen diese Entscheidung hatte der Antragsteller Beschwerde zum OLG Nürnberg eingelegt.
Das OLG Nürnberg hat die Beschwerde zurückgewiesen.