Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwälte Bengel & Rauschert liegt auf dem Gebiet des Bankrechts und des Kapitalanlagerechts.
Wir beraten und vertreten Bankkunden gegenüber Kreditinstituten unter anderem in folgenden Bereichen :
- Darlehensrecht (Verbraucherdarlehen, Immobiliendarlehen, Kontokorrentkredit, etc.)
- Sicherheiten (Grundschuld, Hypothek, Bürgschaft, Schuldbeitritt, etc.)
- Kapitalanlagerecht (Falschberatung, Schadensersatz, Fonds, Aktien, Immobilien, etc.)
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