12.10.2010
Kanzleiumzug Rechtsanwälte Bengel & Rauschert |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass unsere Kanzlei umgezogen ist. Sie erreichen uns nun unter folgender Adresse
Bengel & Rauschert
Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht
Rudolf-Breitscheid-Str. 19
90762 Fürth
Telefonnummer: 0911 / 3765 093-0
Mobilnummer: 0176 / 6286 9111
Fax-Nummer: 0911 / 3765 093-99
E-Mail-Adresse: info@bengel-rauschert.de
Wir sind gerade dabei, unseren Internetauftritt völlig neu zu gestalten. Bis dahin bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Zwischenzeitlich können Sie sich über unsere Kanzlei auch unter dem folgenden Link :
Rechtsanwälte Bengel & Rauschert
informieren.
Ihre Rechtsanwälte Bengel & Rauschert
(auch Fachanwälte für Familienrecht)
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27.02.2007
OLG Celle stärkt Rechte von „Schrottimmobilien“-Käufern gegenüber der finanzierenden Bank |
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Die vorsätzlich überhöhte Festsetzung des Verkehrswertes einer Eigentumswohnung durch die finanzierende Bank löst einen Schadensersatzanspruch der Käufer aus. Der Vertrag ist wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung grundsätzlich rückabzuwickeln. Mit seiner am 13. Februar 2007 verkündeten Entscheidung (AZ: 16 U 5/06) bestätigt der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hannover und stärkt damit die Position von Verbrauchern beim Erwerb so genannter "Schrottimmobilien" auch gegenüber den finanzierenden Banken. Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin eine Eigentumswohnung in Emden nach dem steuersparenden "Dortmunder Modell" erworben und vollständig bei der Bank finanziert. Der für Grundstückskaufverträge zuständige 16. Senat hat bereits in zahlreichen Parallelfällen über die Haftung der Verkäuferin für Beratungsfehler der Vertriebspartner entschieden (vgl. Pressemitteilungen vom 14. Dezember 2004 und vom 25. November 2005). Jetzt hat der Senat die Haftung der finanzierenden Bank im vorliegenden "Schrottimmobilien"-Komplex bejaht, weil sie ihre Pflicht verletzt habe, die Käufer über offensichtlich falsche und arglistige Angaben der Vermittler zum vereinbarten Mietpool aufzuklären. Zudem habe die Bank vorsätzlich und systematisch die Verkehrswerte der zu finanzierenden Objekte um durchschnittlich 40 % überhöht eingeschätzt, um ihren eigenen Darlehensabsatz und den Gewinn an ihrer Beteiligung an der Verkäuferin zu erhöhen. Damit habe sie sich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB schadensersatzpflichtig gemacht. Außerdem habe die Verkäuferin der Bank in den Kaufpreis eingeflossene Zinssubventionen gewährt, um die anfängliche Darlehensbelastung für die Käufer niedrig zu halten. Hierdurch sei den Käufern vorgespiegelt worden, die Zinskonditionen der Bank entsprächen der Marktlage. Da die Auffassung des OLG Celle im Hinblick auf die Haftung der Bank im vorgenannten "Schrottimmobilien"-Komplex von der großen Mehrheit der übrigen Oberlandesgerichte abweicht, hat der Senat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. |
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20.02.2007
Aktuelle Entscheidungen des BGH jetzt auch als RSS-Feed |
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Bereits seit längerem ist es möglich, auf der Internetseite des Bundesgerichtshofes aktuelle Enscheidungen im pdf-Format (Acrobat-Reader) einzusehen und abzuspeichern. Nun bietet der BGH mit so genannten "RSS-Feeds" eine weitere Möglichkeit, sich über aktuelle Urteile auf dem Laufenden zu halten. RSS-Dateien können, im Gegensatz zu gewöhnlichen Web-Seiten von anderen Programmen gelesen und weiterverarbeitet werden. Die gebräuchlichsten dieser Programme sind die RSS-Reader. Sie können über die RSS-Datei jede Aktualisierung einer Website überwachen und dies auf Wunsch anzeigen.
Der Einsatz eines RSS-Readers spart dem Anwender Zeit, da man mehrere News- oder Weblog-Seiten abonnieren kann und die zugehörige Website nur noch auf Wunsch aufruft. Dadurch kann man die Sites seines Interesses schneller nach Aktualisierungen durchsuchen, als wenn man eine Lesezeichen-/Favoriten- oder Bookmarkliste abklappern und die einzelnen Sites nacheinander im Browser aufrufen würde.
Im Internet werden etliche RSS-Reader als kostenlose freeware angeboten. Kopieren Sie in Ihren Reader einfach folgende Adresse : "http://juris.bundesgerichtshof.de/rechtsprechung/bgh/aktuell_feed.xml" und Sie werden hinsichtlich der neuesten Rechtsprechung des BGH immer auf dem Laufenden gehalten. |
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25.01.2007
Grundstücksrecht/Immobilienrecht : Verzögerung bei Grundbucheintragung kann zu Schadensersatz führen |
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| Der Bundesgerichtshof entschied am 11.01.2007 unter dem Aktenzeichen : III ZR 302/05, dass der Staat seine Gerichte so auszustatten hat, dass sie die anstehenden Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung abschließen können. Wird durch eine rechtswidrige Verzögerung der Eintragung von Auflassungsvormerkungen im Grundbuch die beabsichtigte Veräußerung von Eigentumswohnungen zeitweilig verhindert, so kann dies einen Entschädigungsanspruch des betroffenen Grundstückseigentümers aus enteignungsgleichem Eingriff begründen. |
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12.10.2006
Bankrecht / Kapitalanlagerecht : Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg zur Aufklärungspflicht der Bank gegenüber dem Kapitalanleger |
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Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entschied in einem am 4. Oktober 2006 veröffentlichten Urteil zum AZ : 11 U 189/04 zu Gunsten des Kapitalanlegers. Wird einem Kunden von der Bank die Beteiligung an einem Medienfonds empfohlen, so gehört zur kompletten Information neben einem Kurzexposé und einer Werbebroschüre auch der offizielle Beteiligungsprospekt. Fehlt der Prospekt, so muss die Bank Schadenersatz leisten, wenn der Kunde erhebliche Verluste erleidet.
Das Kreditinstitut habe die Pflicht, Investoren noch vor einem Vertragsabschluss über die Risiken einer Anlage umfassend in Kenntnis zu setzen und ihnen den Prospekt auszuhändigen, so die Richter. Das Argument der Bank, sie sei nur als Anlagevermittler, jedoch nicht als Anlageberater aufgetreten, wurde von den Richtern zurückgewiesen. |
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12.09.2006
Vertragsrecht / AGB-Recht : BGH zur Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Internet-Bestellungen |
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Der Bundesgerichtshof entschied am 14.06.2006 unter dem Aktenzeichen : I ZR 75/03 über die Frage, unter welchen Voraussetzungen AGB bei Internet-Geschäften wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Der Kunde muss insoweit die Möglichkeit haben, von den Geschäftsbedingungen in zumutbarer Weise Kenntnis zu erlangen Hierfür kann es genügen, wenn bei einer Bestellung über das Internet die AGB des Anbieters über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können. |
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08.09.2006
Vertragsrecht / Kaufvertragsrecht : BGH zur Auslegung des Begriffs "Jahreswagen" |
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Der Bundesgerichtshof entschied am 07.06.2006 unter dem Aktenzeichen : VIII ZR 180/05, dass ein von einem KFZ-Händler als "Jahreswagen" verkauftes Gebrauchtfahrzeug regelmäßig nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, wenn zwischen Herstellung und Erstzulassung mehr als 12 Monate liegen. Trifft der Verkäufer eine solche fehlerhafte Aussage, so begründet dies einen Sachmangel, der den Käufer zur Minderung des Kaufpreises berechtigt. |
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04.08.2006
Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG von der BaFin geschlossen |
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilt mit, dass sie der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG am Mittwoch, den 02.08.2006 die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen hat.
Außerdem hat die Aufsicht ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) erlassen.
Es bestehe die Gefahr, dass das Institut seine Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht erfüllen könne, teilte die BaFin zur Begründung mit. Zudem sei das Bankhaus Teil eines unübersichtlichen Unternehmensgeflechtes. Es habe ein Mangel an wirtschaftlicher Transparenz geherrscht, was die Aufsicht über das Institut beeinträchtigt habe. In diesem Fall habe die BaFin keine andere Möglichkeit gehabt, als der Bank die Erlaubnis zu entziehen und zum Schutze der Gläubiger ein Moratorium zu verhängen. Beide Verfügungen sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Das Bankhaus Reithinger trat häufig als finanzierende Bank von Anlegern, die sich an Fonds der "Deutschen Beamtenvorsorge", auch als DBVI-Fonds
bekannt, beteiligt haben.
Sollte das Bankhaus Reithinger tatsächlich und endgültig insolvent gehen, so wirkt sich dies auch negativ auf die DBVI-Fonds aus, da die Fonds Anleihen des Privatbankhauses im Bestand haben, welche dann nicht mehr werthaltig wären.
Betroffene Anleger der DBVI-Fonds sollten sich schnellstmöglich fachkundigen anwaltlichen Rat wegen des weiteren Vorgehens einholen.
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03.08.2006
Bankrecht / Kapitalanlagerecht : II. Zivilsenat des BGH zur Prospekthaftung des Initiators einer Kapitalanlage |
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Initiatoren von Kapitalanlagen bewerben ihre Anlageprodukte (z.B. Immobilienfonds) häufig mit aufwändig gestalteten Hochglanzprospekten. Diese sollen die Seriosität und Lukrativität der Kapitalanlage herausstellen. Neben den vertraglichen Grundlagen enthalten diese Prospekte meist Aussagen zur Rentabilität der Anlage. Diese Aussagen stellen sich im Nachhinein nicht selten als falsch oder unvollständig heraus. Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen steht dem Anleger ein Schadensersatzanspruch zu.
Der 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes entschied am 06.02.2006 unter dem Aktenzeichen : II ZR 329/04, dass ein rechtlich relevanter Prospektmangel auch vorliegt, wenn "weiche" Kosten (Kosten die für Dritte bestimmt, aber kein Teil der "eigentlichen" Investition sind) bei einem Anlagemodell in nicht unerheblicher Höhe anfallen und ein Anleger dem Prospekt nicht ohne weiteres entnehmen kann, in welchem Umfang die von ihm eingezahlten Einlagemittel nicht in das Anlagemodell fließen, sondern für Aufwendungen außerhalb der Anschaffungs- und Herstellungskosten verwendet werden. |
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30.05.2006
Bankrecht / Kapitalanlagerecht : XI. Zivilsenat des BGH äußert sich zur Rückabwicklung eines fremdfinanzierten Fondsbeitritts |
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Die Initiatoren von Fondsbeteiligungen setzen zum Vertrieb ihrer Fonds häufig so genannte Strukturvertriebe ein. Hierbei handelt es sich meist um selbständige Vermittler, welche den Kunden unter Vorlage von Berechnungsbeispielen eine lukrative Kapitalanlage zu Steuersparzwecken versprechen. Häufig wird von dem selben Vermittler die Finanzierung über eine bestimmte Bank gleich mit angeboten. Soweit die Vertragsanbahnung dieser häufig notleidend gewordenen Fonds und Darlehen in einer so genannten Haustürsituation erfolgte, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Wie aber nach dem Widerruf die Rückabwicklung der Verträge stattzufinden hat, war nach wie vor umstritten.
Der Bundesgerichtshof entschied nun am 25.04.2006 unter dem Aktenzeichen : XI ZR 193/04, wie in einem solchen Fall der Fondsbeitritt und der Darlehensvertrag rückabzuwickeln ist. Wenn der widerrufene Darlehensvertrag und der Fondsbeitritt ein verbundenes Geschäft im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes bilden, so steht der Bank nach dem Widerruf kein Zahlungsanspruch gegenüber dem Darlehensnehmer zu...
zur Entscheidung im Volltext...
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16.05.2006
Bankrecht / Kapitalanlagerecht : XI. Zivilsenat des BGH ändert seine Rechtsprechung zur Zurechnung einer Haustürsituation |
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Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte bislang die Meinung vertreten, die Bank müsse sich die Vertragsanbahnung durch einen externen Vermittler in einer Haustürsituation immer nur dann zurechnen lassen,wenn sie von den Umständen der Vertragsanbahnung Kenntnis oder fahrlässig Unkenntnis hatte. Die Banken haben sich demgemäß meist damit herausgeredet, ihnen sei nicht bekannt gewesen, dass die Kapitalanlage bzw. das Darlehen im Rahmen eines Haustürgeschäftes an den Mann gebracht worden sei.
Nun gibt der XI. Zivilsenat mit seinem Urteil vom 14.02.2006 zum AZ : XI ZR 255/04 diese bisher recht bankenfreundliche Rechtsprechung ausdrücklich auf, da sie mit Europarecht nicht zu vereinbaren ist. Dies bedeutet für den Bankkunden, der seinen Darlehensvertrag nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen hat, eine deutliche Beweiserleichterung und somit auch einen weiteren Schritt in Richtung Verbraucherschutz. |
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08.05.2006
Mietrecht : BGH zur Mietvertragskündigung wegen unpünktlicher Zahlungen |
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Der Bundesgerichtshof entschied am 11.01.2006 unter dem Aktenzeichen : VIII ZR 364/04, dass der wegen fortgesetzt unpünktlicher Mietzahlung mit Kündigungsandrohung abgemahnte Mieter gehalten ist, das gestörte Vertrauen des Vermieters in eine pünktliche Zahlungsweise wiederherzustellen. Setzt der Mieter hingegen ungerührt das abgemahnte Verhalten fort,so kann die Kündigung des Mietverhältnisses bereits dann ausgesprochen werden, wenn der auf die Abmahnung folgende erste Zahlungstermin nicht eingehalten wird. Zur Entscheidung im Volltext...
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25.04.2006
Bankrecht / Kapitalanlagerecht : BGH erlässt verbraucherfreundliches Urteil in "Schrottimmobilienfall" - Bank hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens |
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Der Bundesgerichtshof entschied am 21.03.2006 unter dem Aktenzeichen : XI ZR 204/03, dass der Bank gegenüber dem dortigen Darlehensnehmer kein Rückzahlungsanspruch aus einer Immobilienfinanzierung zusteht. Der Käufer einer so genannten "Schrottimmobilie" hatte einem Vermittler eine notarielle Vollmacht für den Abschluss des Geschäfts erteilt. Der 11. Zivilsenat urteilte, dass diese Vollmacht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 des Rechtsberatungsgesetzes nichtig sei. Auch die Anweisung für die Auszahlung des Kredits auf das Konto des Notars war nichtig. Der Immobilienkäufer hatte den Kredit daher im Sinne des Gesetzes gar nicht empfangen und muss ihn deshalb auch nicht zurückzahlen.
Wie sich aus den Entscheidungsgründen des vorliegenden Urteils ergibt, ist bei der Beurteilung einer Bankenhaftung in den so genannten "Geschäftsbesorgungsfällen" stets eine genaue Betrachtung des Einzelfalles erforderlich - pauschalisierende Bewertungen verbieten sich. Betroffenen wird daher geraten, ihren konkreten Fall durch spezialisierte Rechtsanwälte einer Überprüfung zu unterziehen.
zur Entscheidung im Volltext..
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10.04.2006
Gesellschaftsrecht : BGH zur Ladung zu einer Gesellschafterversammlung |
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Der Bundesgerichtshof äußerte sich am 13.02.2006 unter dem Aktenzeichen : VIII ZR 71/05 zu den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Ladung zu einer Gesellschafterversammlung.
Weist die Ladung zu einer Gesellschafterversammlung derart schwerwiegende Form- und Fristmängel auf, dass dem Gesellschafter eine Teilnahme faktisch unmöglich gemacht wird (hier: Ladung per E-Mail in den Abendstunden des Vortages auf den frühen Vormittag des nächsten Tages), steht dies einer Nichtladung des Gesellschafters gleich und führt zur Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse.
zur Entscheidung im Volltext..
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08.04.2006
Mietrecht : Anlegen einer vom Mieter zu stellenden Barkaution |
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| Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied mit Urteil vom 23.02.2006 zum Aktenzeichen : 13 U 2489/05, dass der Vermieter von Gewerberäumen auch bei Fehlen einer entsprechenden Regelung im Mietvertrag verpflichtet ist, eine Barkaution getrennt von seinem übrigen Vermögen anzulegen. Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Mieter an der noch zu bezahlenden Restkaution ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
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03.04.2006
Bankrecht / Kapitalanlagerecht : OLG Bremen zur Widerrufsmöglichkeit eines Darlehensvertrages |
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Seit Jahren besteht zwischen Verbrauchervertretern und der Bankwirtschaft Uneinigkeit bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Rechtsfolgen ein unter einer sog. Haustürsituation geschlossener Darlehensvertrag nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerruflich ist. Diese Frage führte selbst in der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen. Selbst die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes konnte diesbezüglich noch keine endgültige Klärung herbeiführen. Hoffnung gibt den Bankkunden nun ein hervorragend begründetes Urteil des Oberlandesgerichts Bremen vom 02.03.2006 zum Aktenzeichen : 2 U 20/02. Dort wird unter anderem klargestellt, dass die Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz als eine echte Pflicht der finanzierenden Bank gegenüber dem Kunden anzusehen ist. Erfüllt die Bank diese Verpflichtung nicht ordnungsgemäß, so ist ihr dies als Verschulden bei den Vertragsverhandlungen anzulasten. Diese Entscheidung war beim Zeitpunkt dieses Eintrags noch nicht rechtskräftig. |
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16.02.2006
Familienrecht / Unterhaltsrecht : OLG Nürnberg zum Selbstbehalt des wiederverheirateten Ehemannes |
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| Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied am 05.12.2005 unter dem Aktenzeichen : 10 UF 826/05 zum Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen. Lebt dieser mit einem neuen - leistungsfähigen - Ehegatten zusammen, so ist sein Selbstbehalt regelmäßig um die Hälfte der aus diesem Zusammenleben resultierenden Ersparnis zu kürzen. Dies kann zu einem erhöhten Unterhaltsanspruch des Berechtigten führen. |
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04.02.2006
Mietrecht : BGH zur Mietkaution |
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Der Bundesgerichtshof entschied am 18.01.2006 unter dem Aktenzeichen : VIII ZR 71/05, dass die Mietkaution auch noch nicht fällige Ansprüche des Vermieters sichert, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben. Die Kaution erstreckt sich damit auch auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.
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12.12.2005
Strafrecht : Phishingurteil des AG Hamm - Computerbetrug |
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Das Amtsgericht Hamm hat mit Urteil vom 05.09.2005 zum Aktenzeichen 10 Ds 101 Js 244/05 - 1324/05 einen sogenannten "Finanzkurier" wegen Beihilfe zum Computerbetrug zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Dem Angeklagten war ein Job bei einer russischen Firma angeboten worden. Seine Aufgabe bestand darin, Gelder auf seinem Konto entgegenzunehmen und diese dann per Bargeld ins Ausland zu transferieren.
Aus den tatsächlichen Feststellungen des Urteils ergibt sich, dass es einem unbekannten Täter gelungen war, mit Hilfe eines sog. Trojanischen Pferdes an PIN und TAN von Onlinebanking-Kunden zu gelangen. Diese Daten nutzte der Täter für Überweisungen auf das Konto des Angeklagten. Dieser hob das Geld von seinem Konto ab und schickte es per Bargeldtransfer nach Moskau. Bei den Transaktionen sollte der Angeklagte jeweils eine Provision in Höhe von 10% des Überweisungsbetrages für sich behalten dürfen.
In seiner Urteilsbegründung wirft das Gericht dem Angeklagten unter anderem vor, Möglichkeiten zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit seines Handels nicht wahrgenommen zu haben. Gerade in Anbetracht des unerklärlich hohen Gewinns für eine relativ geringe Tätigkeit hätte der Angeklagte stutzig werden müssen. Der Angeklagte hat sogar eigene Zweifel eingeräumt, sich über diese aber im Hinblick auf die hohe Provision hinweggesetzt. Er habe durchaus in Erwägung gezogen, dass das Vorgehen seines russischen Geschäftspartners nicht legal sein könne. Der Angeklagte habe daher billigend in Kauf genommen, dass der Kontoinhaber, von dessen Konto die Überweisung vorgenommen worden ist, geschädigt worden ist. Das Gericht hat den Angeklagten wegen Beihilfe zum Computerbetrug gem. §§ 263a, 27 StGB verurteilt.
Bislang noch ungeklärt ist die zivilrechtliche Bewertung der in diesem Zusammenhang auch immer häufiger werdenden Phishing- und Pharming-Fälle. Insbesondere ist im Einzelfall zu prüfen, ob die geschädigten Kontoinhaber oder aber deren Banken auf dem eingetretenen Schaden sitzenbleiben. Hierbei kommt es maßgeblich darauf an, ob der Kontoinhaber fahrlässig mit seinen Zugangs- und Legitimationsdaten umgegangen ist. Banken warnen deshalb in letzter Zeit immer häufiger vor Phishingmails und vor der leichtfertigen Preisgabe persönlicher Zugangsdaten. Betroffene sollten unverzüglich nach Erkennen eines unberechtigten Kontenzugriffs die Sperrung des Kontos veranlassen und ihre Bank von dem Mißbrauch informieren. Hierdurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass unberechtigte Überweisungen zurückgeholt werden können. Zudem sollte unverzüglich Strafanzeige erstattet werden. Weitergehende Informationen zu den Themen "Phishing" und "Pharming" lassen sich auf der Internetseite der Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet abrufen. |
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05.11.2005
Bankrecht / Kapitalanlagerecht : Europäischer Gerichtshof entschied erneut in "Haustürfällen" |
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Tausende Kapitalanleger schöpfen neue Hoffnung : Der Europäische Gerichtshof entschied am 25. Oktober 2005 zu den Aktenzeichen: C-350/03 und C-229/04, dass die Mitgliedsstaaten der EU dafür sorgen müssen, dass ein Kreditinstitut, das einen Verbraucher nicht über sein Recht belehrt hat, den zur Finanzierung eines Immobilienerwerbs
dienenden Darlehensvertrag zu widerrufen, die Risiken trägt,
die mit der in einer Haustürsituation zustande gekommenen
Kapitalanlage verbunden sind. zur Pressemitteilung des EuGH...
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01.08.2005
Kapitalanlagerecht : BGH zur Sittenwidrigen Kaufpreisüberhöhung bei Steuersparimmobilien |
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BGH-Urteil vom 17. Juni 2005 - AZ : V ZR 220/04
Leitsatz des Gerichts :
Ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten rechtfertigt, kann nicht allein deshalb verneint werden, weil mehrere Hundert Erwerber im Rahmen eines Steuersparmodells denselben oder einen annähernd gleichen Preis für ihre Immobilie bezahlt haben.
zur Entscheidung im Volltext...
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15.07.2005
Neue Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland |
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Seit dem 01.07.2005 verwenden die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte neue "Süddeutsche Leitlinien" bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen. Diese beziehen sich auf den Regelfall, unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH. Die Angemessenheit des Ergebnisses ist dabei in jedem Einzelfall zu überprüfen.
Süddeutsche Leitlinien ab 01.Juli 2005
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15.05.2005
Familienrecht - Umgangsrecht : Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 29. April 2005 |
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| Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat mit Beschluss vom 29. April 2005 zum Aktenzeichen : 1 UF 64/05 festgestellt,dass das Umgangsrecht ein absolutes Recht im Sinne des § 823 BGB ist. Eine Verweigerung des Umgangs gegenüber dem umgangsberechtigten Elternteil kann schadensersatzpflichtig sein. |
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